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Ein Detektiv (von lateinisch detegere „entdecken, aufdecken“) oder auch Privatdetektiv (Deutschland) bzw. Berufsdetektiv (Österreich) ist ein Privatermittler, der im Rahmen der Beweiserhebung und/oder Beweisnothilfe durch Observationen, Recherchen, legendierte Befragungen und Ähnliches Erkenntnisse und Informationen dokumentiert und insbesondere gerichtlich verwertbares Beweismaterial zusammenträgt.
In amerikanischen Polizeieinheiten dient die Bezeichnung detective auch als Funktionsbezeichnung für einen Ermittler der Kriminalpolizei und wird dem eigentlichen Dienstgrad vorangestellt, z. B. detective sergeant

Deutschland[Bearbeiten]

In Deutschland lautet die Berufsbezeichnung Detektiv, wobei hier Privatdetektive, Wirtschaftsdetektive sowie u. a. Versicherungsdetektive u. ä. gemeint sind. Detektive genießen in Deutschland keinerlei Sonderrechte oder hoheitliche Befugnisse und haben auch keine staatliche Lizenz, bedürfen explizit aber auch keiner Prüfung des § 34a GwO der IHK, da sie nicht dem Bewachungsgewerbe zuzuordnen sind, sondern dem Ermittlergewerbe. Sie arbeiten mit den Jedermannsrechten, vor allem der Jedermann-Festnahme (§ 127 Abs. 1 Satz 1 StPO), und sind normale Gewerbetreibende, die gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 2 Gewerbeordnung dem überwachungsbedürftigen Gewerbe (Vertrauensgewerbe) zuzuordnen sind. Die Berufsbezeichnung Detektiv ist als solche nicht geschützt. Ein Detektiv ist meist selbständig tätig oder in einer Detektei oder Rechtsanwaltskanzlei als Ermittler angestellt (beachte hier: besondere Rechte des Detektivs als Gehilfe der Rechtsanwaltsschaft, z. B. Zeugnisverweigerungsrecht).

Der Bundesgerichtshof erlaubt grundsätzlich in der Beweisaufnahme die Überwachung durch eine private Sicherheitsfirma, außer es wird GPS verwendet. Die Grundrechte eines Menschen in Deutschland werden dadurch nicht beeinträchtigt